Kostenvoranschlag
Bevor sie uns einen Auftrag erteilen, können sie sich von uns einen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen.
Für kleinere Kostenvoranschläge erheben wir keine Aufwandsgebühr. Sollte der Kostenvorschlag eine mehrseitige Dokumentation darstellen, so ist unser Aufwand zu vergüten. Resultiert aus dem mehrseitigen Kostenvoranschlag ein späterer Auftrag, so werden wir ihnen die Kosten wieder erstatten.